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   VG Frankfurt/Main, 12.06.2003 - 9 G 955/03 (1)   

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https://dejure.org/2003,17677
VG Frankfurt/Main, 12.06.2003 - 9 G 955/03 (1) (https://dejure.org/2003,17677)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.06.2003 - 9 G 955/03 (1) (https://dejure.org/2003,17677)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 9 G 955/03 (1) (https://dejure.org/2003,17677)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung von Bankgeschäften in Form des Finanzkommissionsgeschäfts ohne gewerbsmäßige Erlaubnis; Sofortige Einstellung eines Geschäftsbetriebes und unverzügliche Abwicklung von Geschäften ; Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen und auf ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juni 2003 - 9 G 955/03(1) -,.
  • VGH Hessen, 13.12.2006 - 6 UE 3083/05

    Zum Begriff des Finanzkommissionsgeschäfts im Sinne des § 1 Abs 1 S 2 Nr 4 KredWG

    Von einem Handeln für fremde Rechnung sei nach dem gewöhnlichen Verständnis immer schon dann auszugehen, wenn die materiellen Vorteile und Nachteile des Geschäftes nicht dem Abschließenden, sondern dem Auftraggeber zugutekommen oder zur Last fallen sollten, also zwar ein rechtlich eigenes, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise aber fremdes Geschäft vorliege (VG Frankfurt am Main, Beschluss v. 12.06.2003 - 9 G 955/03 -, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 27.08.2003 - 6 TG 1518/03 -).
  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03

    Voraussetzungen für erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäfte im Inland

    Es besteht daher kein Anlass, den hiesigen Sachverhalt anders zu beurteilen als in den Beschlüssen der Kammer vom 12.06.2003 (9 G 955/03 ) und 17.02.2003 (9 G 5459/03 ).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07

    Voraussetzung eines Staatshaftunganspruch wegen Verletzung Europäischen Rechts

    Diesen lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 12.6.2003 (Az. 9 G 955/03 [1]) ab; es schloss sich der Ansicht der BaFin zur Qualifizierung des Geschäftsmodells der Klägerin als Finanzkommissionsgeschäft an und meinte, hierfür reiche aus, dass die Vor- und Nachteile der klägerischen Investitionen wirtschaftlich betrachtet den Inhabern der Zertifikate zugute kämen bzw. zur Last fielen.
  • VG Frankfurt/Main, 05.08.2004 - 9 G 7429/03

    Erlaubnispflicht bei Finanzkommissionsgeschäften

    Dies hat die Kammer in ähnlichen Fällen bereits mehrfach entschieden (Beschluss vom 12.06.2003 - 9 G 955/03(1); Beschluss vom 07.05.2004 - 9 G 6496/03(V)); daran wird auch hier festgehalten.
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